10 Gebote 

Die 10 Gebote unserer Zusammenarbeit

  1. Ihr Anwalt dient Ihren Interessen; Ihre Interessen sind seine Interessen.

  2. Ihre Interessen setzt Ihr Anwalt mit den Mitteln des Rechts durch. Recht hat einen Wert an sich. Recht darf nicht missbraucht werden.

  3. Ihr Anwalt ist Organ der Rechtspflege. Ihr Anwalt trägt Verantwortung für den Rechtsstaat.

  4. Ihr Anwalt hat für Sie den sichersten Weg zu suchen. Unübersichtliche Sachverhalte wie die Fortbildung des Rechts fordern gelegentlich die Bereitschaft Risiken zu übernehmen.

  5. Ihr Anwalt schafft mit Ihnen Ihren Fall. Wir klären gemeinsam worauf es ankommt. Ihr Anwalt behält das Ganze im Blick. Fallbezogen zieht Ihr Anwalt Spezialisten hinzu oder übergibt die Sache.

  6. Ihr Anwalt weiss um Ihren Vertrauensvorschuss. In jedem Fall soll ein Vertrauensverhältnis wachsen.

  7. Ihr Anwalt schweigt über alles, was Sie ihm anvertrauen. Sie entscheiden, worüber Ihr Anwalt mit wem redet. Sie teilen Ihrem Anwalt alle erheblichen Tatsachen mit.

  8. Ihr Anwalt hält Absprachen und Zusagen ein. Sie bitte auch! So wächst Vertrauen; Fälle werden zügig gelöst.

  9. Ihr Anwalt vertritt im Sozial- und Versicherungsrecht ausschliesslich Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Mitglieder etc.: Menschen wie Sie. Ihr Anwalt steht immer auf der gleichen Seite!

  10. Ihr Anwalt will anständig Geld verdienen; Ihr Anwalt will sein Geld anständig verdienen. Ihr Anwalt hat deshalb Ihre Leistungsfähigkeit im Blick. Wir besprechen offen, was Ihnen die Klärung, bestenfalls die Durchsetzung  Ihrer Interessen wert ist.

Ihr Anwalt wird nach den für Sie geschaffenen Werten vergütet. 

Das kann bedeuten:

  • Streitwertabrechnung; wird der gesetzliche Streitwert Umfang und Bedeutung Ihres Falles nicht gerecht schliessen wir eine Streitwertvereinbarung.
  • Abrechnung nach Zeitaufwand: Am Anfang steht für Ihre Planungssicherheit die Kalkulation Ihres Anwalts, bei der Abrechnung nach Wertschöpfung und Leistungsfähigkeit bewegen sich die Stundensätze zwischen € 150 und € 450, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Auslagen.
  • Erfolgshonorar im Rahmen der Möglichkeiten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
  • Pro bono in Verantwortung für die weniger Leistungsfähigen. Ihr Anwalt entscheidet über seine pro bono-Leistung für Sie zum Abschluss Ihres Falles. Dann herrscht die grösste Klarheit.
  • Für die Erstberatung ist grundsätzlich ein Pauschalhonorar von € 200 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. So ist eine gründliche Aufnahme Ihres Falles möglich.
  • Die Einholung einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung wird ebenfalls pauschal mit € 200 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet. Nicht eingeschlossen in diese Pauschalberechnung ist die streitige Durchsetzung Ihrer Deckungszusage.