Vorsorge, Versorgung & Verfahrenskommunikation

1. "Bevor etwas passiert"

  • Risikoidentifikation in Einrichtungen, z.B. Unternehmen, Behörden, Vereinen, organisierten Privatvermögen
  • Von oben nach unten (Top Down), von unten nach oben (Bottom up), in wirtschaftlicher Wechselwirkung
  • Risiken der Einrichtung zur Privatperson hin, z.B. Haftung, belastende Verfahren, Kündigung
  • Risiken von der Privatperson zur Einrichtung hin, z.B. Regelverletzung, Krankheit, Berufs-, Dienstunfähigkeit, Erwerbsminderung, Tod, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich


2. "Damit nichts passiert"

  • Risikovermeidung durch Rechts- und Wertwirksamkeit
  • Regelbildung, Regelkodifikation,Regelkommunikation durch Training, Kultur, Überwachung
  • Prinzip Verantwortlichkeit: Vorbeugung, Aufdeckung, Reaktion
  • Organisation, zusätzlich z.B. Ombudsmann, Hinweisgebersystem
  • Effizienz: Geringe Ressourcen viel Compliance, Governance


3. "Damit Sinnvolles passiert"

Verfahrenskommunikation 

  • in Organen
    • in Vorständen, 
    • Aufsichtsgremien von Einrichtungen
  • zu Einrichtungen, ihren Organen hin
    • Genehmigungsverfahren
    • Planfeststellungsverfahren
    •  Gesetzgebungsverfahren
    •  Gerichtsverfahren
  • in die Öffentlichkeit hinein
  • formelle wie informelle Kommunikation
  • Identifikation von Meinungsbildnern und Entscheidern
  • Beeinflussen von Meinungsbildnern und Entscheidern


4. "Sollte doch etwas passieren"

  • Risikoausgleich durch vollständige Vorsorgekonzepte von der Einrichtung hin zur Privatperson
  • Verankerung im Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertretervertrag, bei Beamten notfalls in den Versicherungspolicen, im Wording
  • Zeitgemäßes Versicherungspaket, das in Anspruch genommen werden kann: Vertrauensschaden, D&O, Eigenschaden, Sublimits, Spezialstraf- und Vermögensrechtsschutz, Anstellungsvertragsrechtsschutz u.a.


5. "Ist dennoch etwas passiert"

  • Begleitung durch Vertretung, zumindest Steuerung der beauftragten Berater im Schadensfall
    • bei Auseinandersetzungen im Arbeits-, Dienstvertrags- und Handelsvertreterrecht
    • bei Compliance-Verstößen
    • bei aufsichtsrechtlichen Verfahren
    • in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
    • Verteidigung und Nebenklage
    • bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen über Zugewinn und Versorgung,
    • in der Nachfolgeplanung und -beratung
    • bei Umstrukturierungen
    • im Versicherungsfall
    • bei sozialrechtlichen Streitigkeiten
  • Finanzierung der Verfahren