1. "Bevor etwas passiert"
- Risikoidentifikation in Einrichtungen, z.B. Unternehmen, Behörden, Vereinen, organisierten Privatvermögen
- Von oben nach unten (Top Down), von unten nach oben (Bottom up), in wirtschaftlicher Wechselwirkung
- Risiken der Einrichtung zur Privatperson hin, z.B. Haftung, belastende Verfahren, Kündigung
- Risiken von der Privatperson zur Einrichtung hin, z.B. Regelverletzung, Krankheit, Berufs-, Dienstunfähigkeit, Erwerbsminderung, Tod, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich
2. "Damit nichts passiert"
- Risikovermeidung durch Rechts- und Wertwirksamkeit
- Regelbildung, Regelkodifikation,Regelkommunikation durch Training, Kultur, Überwachung
- Prinzip Verantwortlichkeit: Vorbeugung, Aufdeckung, Reaktion
- Organisation, zusätzlich z.B. Ombudsmann, Hinweisgebersystem
- Effizienz: Geringe Ressourcen viel Compliance, Governance
3. "Damit Sinnvolles passiert"
Verfahrenskommunikation
- in Organen
- in Vorständen,
- Aufsichtsgremien von Einrichtungen
- zu Einrichtungen, ihren Organen hin
- Genehmigungsverfahren
- Planfeststellungsverfahren
- Gesetzgebungsverfahren
- Gerichtsverfahren
- in die Öffentlichkeit hinein
- formelle wie informelle Kommunikation
- Identifikation von Meinungsbildnern und Entscheidern
- Beeinflussen von Meinungsbildnern und Entscheidern
4. "Sollte doch etwas passieren"
- Risikoausgleich durch vollständige Vorsorgekonzepte von der Einrichtung hin zur Privatperson
- Verankerung im Arbeits-, Dienst- oder Handelsvertretervertrag, bei Beamten notfalls in den Versicherungspolicen, im Wording
- Zeitgemäßes Versicherungspaket, das in Anspruch genommen werden kann: Vertrauensschaden, D&O, Eigenschaden, Sublimits, Spezialstraf- und Vermögensrechtsschutz, Anstellungsvertragsrechtsschutz u.a.
5. "Ist dennoch etwas passiert"
- Begleitung durch Vertretung, zumindest Steuerung der beauftragten Berater im Schadensfall
- bei Auseinandersetzungen im Arbeits-, Dienstvertrags- und Handelsvertreterrecht
- bei Compliance-Verstößen
- bei aufsichtsrechtlichen Verfahren
- in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verteidigung und Nebenklage
- bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen über Zugewinn und Versorgung,
- in der Nachfolgeplanung und -beratung
- bei Umstrukturierungen
- im Versicherungsfall
- bei sozialrechtlichen Streitigkeiten
- Finanzierung der Verfahren